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FAQ - Häufig gestellte Fragen
rund um Ihr Projekt & unsere Vorgehensweise*
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Wie kann festgestellt werden, ob die Leitungen meines Sondereigentums bereits ordnungsgemäß erneuert wurden?Eindeutig ist dies erst möglich, wenn die Schächte geöffnet wurden, da nur dann der Zustand der Leitungen sichtbar wird. Alternativ können Sie als Eigentümer natürlich auch einen verbindlichen Nachweis erbringen, der dokumentiert, dass die Leitungen durch einen Fachbetrieb bereits erneuert wurden.
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Kann ich Eigenleistungen bei den Arbeiten im Sondereigentum erbringen?Grundsätzlich ja- bis auf einige technisch für das Gemeinschaftseigentum relevante Arbeiten. Dazu gehören: - Demontage & Montage neuer Leitungen - Brandschutz und Deckenverschluss Wir empfehlen, Stemmarbeiten durch eine Fachfirma ausführen zu lassen!
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Kann ich Eigenleistungen bei den Arbeiten im Gemeinschaftseigentum erbringen?Prinzipiell ist dies möglich, allerdings in nur begrenztem Umfang. So können Sie bspw. die Küchenmöbel selbst demontieren und wieder anbringen.
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Wo befindet sich die Schnittstelle zwischen Gemeinschaftseigentum & Sondereigentum?Zum Gemeinschaftseigentum gehören all Gebäudeteile, die von der WEG verwaltet werden und die wesentliche Bestandteile des Gebäudes darstellen. Zum Sondereigentum gehört Ihre Wohnung sowie alle Bereiche, über die Sie als Eigentümer frei verfügen dürfen. Bei der (Trinkwasser)-Leitungssanierung gilt die 1. Absperrvorrichtung als Grenze zwischen Gemeinschaftseigentum & Sondereigentum. Dies kann z.B. eine Wasseruhr oder ein Ventil sein oder die erste Abzweigung von Abwasserleitungen zum Abwasserrohr im Schacht.
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Was passiert, wenn Eigenleistungen, z.B. Abbau der Schränke, seitens der Eigentümer zugesagt wurden, aber nicht bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten im Schacht erfolgt sind?Dies stellt eine Baubehinderung dar, wird durch das ausführende Gewerk angezeigt und hat - wenn nicht binnen gesetzter Frist erledigt - leider zeitliche und finanzielle Konsequenzen.
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Wie werden die Kosten für das Gemeinschaftseigentum abgerechnet?Die Abrechnung erfolgt transparent gemäß: - Aufmaß zu den angebotenen Einzelpreisen - Ausschreibung - technischer und rechnerischer Prüfung durch Pronoxa Dasselbe gilt auch für die Abrechnung im Sondereigentum.
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Was, wenn ich am Tag der Begehung nicht zu Hause bin?Sollten Sie an dem vorgesehenen Begehungstermin keine Zeit haben, können Sie uns gern vorab informieren und wir schauen gemeinsam nach einer alternativen Lösung.
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Wie lange dauert die Begehung meiner Wohnung?Pro Wohnung planen wir normalerweise ca. 20 Minuten ein.
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Was passiert, wenn ich den Zugang zu meiner Wohnung verweigere?Dies ist schade, aber wir akzeptieren diese Entscheidung. Für diese Wohnung werden dann nur Schätzwerte angenommen, und zwar auf Grundlage der Daten, die wir in den anderen Wohnungen erhoben haben. Jede nicht besichtigte Wohnung führt zu Ungenauigkeiten in der Ermittlung des Sanierungsaufwandes sowie der Kostenschätzung.
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Ist es auch möglich, einen Schlüssel bei meinem Nachbarn zu hinterlegen?Selbstverständlich ist dies möglich. Bitte informieren Sie uns darüber, bei welchem Nachbarn Sie den Schlüssel hinterlegt haben, damit die Besichtigung problemlos erfolgen kann.
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Wofür benötigen Sie Fotos von meiner Wohnung?Wir fotografieren nur die Räumlichkeiten, die für die Sanierungsmaßnahme relevant sind. Bilder helfen bei der Auswertung der aufgenommenen Informationen und Daten. Außerdem sind sie ein gutes Mittel, um Ihnen die ausgewerteten Ergebnisse nicht nur in Zahlen, sondern auch visuell zu erläutern. So wird alles verständlicher und transparenter. Im weiteren Sanierungsablauf helfen Bilder außerdem auch bei der Vergabe an ausführende Gewerke, die sich ein konkretes Bild von der Situation vor Ort machen können. Weitere Begehungstermine können damit deutlich eingegrenzt werden.
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Kann ich sonst noch etwas tun, um bei der Vor-Ort-Besichtigung zu unterstützen?Wir freuen uns, wenn Sie vorbereitet sind und uns z.B. folgende Informationen bereitstellen könnten: - Visitenkarte bzw. Zettel mit Informationen zu Ihren Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mailadresse) & Kellernummer - Bilder von zurückliegenden Sanierungen (sofern vorhanden; gern fotografieren diese ab) - Belege über eine bereits erfolgte Sanierung im Sondereigentum im Zusammenhang mit den von uns geplanten Sanierungsmaßnahmen. Dies hilft uns, den Sanierungsaufwand genauer einzugrenen.
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Warum muss der IST-Zustand des Gebäudes und meiner Wohnung so detailliert ermittelt werden?Nur durch eine fundierte Bestandsaufnahme kann der spätere Sanierungsaufwand genau ermittelt werden und eine Kostenschätzung nach DIN 276 erfolgen. Außerdem kann der Förderbedarf nur mittels einer ordentlichen Dokumentation des aktuellen IST-Zustands bei den entsprechenden Stellen dar- & belegt werden. Zudem bilden die detailliert aufgenommenen Daten und Kenntnisse über das Gebäude die Grundlagen für alle weiteren Planungs- und Ausführungsschritte der Sanierung.
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Wofür benötigt Pronoxa die persönlichen Daten der Bewohner bzw. Eigentümer?Alle Daten sind ausschließlich für die Bearbeitung der Sanierungsmaßnahme vorgesehen und werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Mitunter kommt es bei der Auswertung der gesammelten Informationen zu Fragen, für die eine nochmalige Kontaktaufnahme nötig ist bzw. die in einem weiteren, individuell vereinbarten Termin geklärt werden müssen. Die Zuordnung der Wohnungen & Keller zu namentlich genannten Personen erleichtert die gesamte Planung sowie den weiteren Sanierungsablauf in der nachfolgenden Bauphase.
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Welche Informationen werden bei der Vor-Ort-Begehung meiner Wohnung aufgenommen?In der Regel nehmen zwei Mitarbeiter von Pronoxa die Besichtigung als Team vor. Dabei werden folgende Informationen aufgenommen: - Kontaktdaten der Bewohner bzw. Eigentümer - Lage & Nummer des Kellers - Raumdaten der von der Sanierung betroffenen Räume (Fotos & schriftliche Dokumentation) - Elektro-Unterverteilung Die Kelleraufnahme erfolgt parallel.
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Muss ich für die Begehung Möbel etc. ausräumen?Dies ist nicht notwendig! Allerdings können Sie die betreffende Bereichen so vorbereiten (z.B. ein wenig Ordnung schaffen), so dass wir alle relevante Details gut erfassen können.
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Mit wieviel Vorlaufzeit erfahre ich, wann die Vor-Ort-Besichtigung meiner Wohnung stattfindet?Die Termine werden den Bewohnern immer mit ausreichend Vorlaufzeit - in der Regel 3-4 Wochen im Voraus - per Aushang sowie Anschreiben (durch den Eigentümer) mitgeteilt. Dabei versuchen wir die Zeiträume, wann wir Ihre Wohnung besuchen, möglichst genau einzugrenzen, damit Sie sich nicht den ganzen Tag freihalten müssen. In welchem Zeitfenster wir zu Ihnen kommen, können Sie den Aushängen im Treppenhaus entnehmen.
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Muss ich für die Begehung etwas vorbereiten?Wir benötigen Zugang zu allen Räumen, in denen sich Leitungen in den Wänden befinden. In der Regel sind dies Küche, Bad & WC (manchmal auch Abstellräume und Flure). Wir dokumentieren dabei v.a. die Lage der Schächte sowie die vorhandenen Wasserzähler & Absperrungen. Zudem schauen wir hinter die Revisionsklappen.
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Was, wenn ich während des vorgesehenen Zeitfensters kurz mal weg muss?Sollten Sie während der Begehungszeit kurz nicht vor Ort sein, hinterlassen Sie bitte eine Notiz an der Wohnungstür mit der Info, wann Sie ungefähr zurück sein werden.
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Wie lange können Fördergelder in Anspruch genommen werden?Maßnahmen, für die Fördermittel gewährt wurden, müssen binnen 24 Monaten abgeschlossen und abgerechnet sein!
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Wer reicht die Unterlagen ein, die dokumentieren, dass die geförderte Maßnahme abgeschlossen ist?In der Regel kümmert sich hierum der von Ihnen beauftrage Energie-Effizienz-Experte.
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Bis wann müssen alle Nachweise für eine erfolgreiche Umsetzung der geförderten Maßnahmen erbracht werden?Spätestens 6 Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist müssen alle Nachweise für die erfolgte Umsetzung der Maßnahme nachgewiesen werden in Form eines sog. Verwendungsnachweises und Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, bezahlt sein.
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Wie kann ich die Investitionssumme aufbringen, um alle Leistungen bezahlen zu können?Gern unterstützen wir Sie bei der Beratung zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, bspw. zur Teilnahme an einem Kredit der Bank für Wohnungswirtschaft AG (BfW) und beraten Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
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Ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes möglich?Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes um max. 24 Monate ist möglich, wenn die Umsetzung der Maßnahme innerhalb der ursprünglichen Frist seitens der Antragsteller:innen nicht erfolgen konnte aus Gründen, auf die diese keinen Einfluss bzw. die diese nicht zu vertreten haben. Hierzu zählen z.B. Bauverzögerungen (z.B. durch unvorhergesehene Ereignisse), Lieferengpässe sowie Insolvenz der ausführenden Firmen.
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Kann ich - wenn ich Eigenleistungen im Sondereigentum erbringe - trotzdem von Fördergeldern profitieren?Leider nein. Sämtliche Arbeiten in Eigenleistung sind nicht fördermittelfähig. Nur wenn die WEG die Arbeiten im Sondereigentum bei einem Fachgewerk beauftragt (und damit als Auftraggeberin auftritt sowie Rechnungen vorlegen kann), gilt sie offiziell als Fördermittelempfängerin und erhält Zuschüsse für die Maßnahmen im SE.
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Wann erfolgt die Auszahlung der Fördergelder?Sobald die Prüfung des Verwendungsnachweises seitens der BAFA vollständig abgeschlossen ist, erfolgt die Auszahlung. Der Zeitraum zwischen dem Einreichen des Verwendungsnachweises und der Auszahlung der Fördersumme kann bis zu 24 Wochen betragen.
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Wer darf den hydraulischen Abgleich & die Heizungsprüfung sowie -optimierung durchführen?- Schornsteinfeger - Installateure & Heizungsbauer - Ofen- & Luftheizungsbauer - Energieberater gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes Gern unterstützen wir Sie bei der Beauftragung eines geeigneten Dienstleisters.
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Bis wann muss der hydraulische Abgleich vorgenommen sein?Bei Gebäuden mit 10 Wohneinheiten und mehr muss der hydraulische Abgleich bis zum 30.9.2023 vorgenommen werden. Gebäude mit 6-9 Wohneinheiten haben ein Jahr länger, und zwar bis zum 15.09.2024 Zeit. Gern beraten wir Sie hierzu und unterstützen Sie bei der Beauftragung eines geeigneten Dienstleisters.
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Gibt es sonst noch etwas zu beachten?Die Ergebnisse der Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung sind schriftlich zu dokumentieren. Der Nachweis der Heizungsprüfung kann auch im Rahmen eines hydraulischen Abgleichs erfolgen.
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Wer muss einen hydraulischen Abgleich vornehmen lassen?Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (kurz: EnSimiMaV), welche am 1.10.2022 in Kraft getreten ist, schreibt eine Prüfung und Optimierung des Heizungssystems (und damit auch einen hydraulischen Abgleich) für Gebäudeeigentümer ab 6 Wohneinheiten vor, in denen Anlagen mit Erdgas zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Ausgenommen sind Gebäude, - in denen seit 01.10.2020 eine vergleichbare Heizungsprüfung ohne festgestellte Optimierungsbedarf durchgeführt wurde, - mit standardisierter Gebäudeautomation, - die im Rahmen eines standardisierten Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems verwaltet werden
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Was beinhaltet die Heizungsoptimierung?- Absenkung der Vorlauftemperatur - Optimierung der Heizkurve bei Fehleinstellungen - Aktivierung der Nachtabsenkdung o. andere zum Nutzungsprofil passende Absenkungen - Information des Betreibers zu Anwesenheitssteuerung, Urlaubsabsenkung & Sommerabschaltung - Optimierung des Zirkulationsbetriebs - Absenkung der Warmwasser- & Heiztemperatur (unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes) - Information der Gebäudeeigentümer & Nutzer über weitergehende Maßnahmen
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Was genau beinhaltet der hydraulische Abgleich?- Raumweise Heizlastberechnung - Optimierung der Heizflächen auf niedrige Vorlauftemperatur - Anpassung der Vorlauftemperatur-Regelung - Optimierte Einstellung aller Komponenten des Heizungssystems aufeinander - Schriftliche Dokumentation & Bereitstellung aller Daten zu Einstellungswerten & Gebäudeheizlast für die Gebäudeeigentümer
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Was wird bei der Heizungsprüfung gecheckt?Bei der Prüfung der Heizung werden folgende Punkte überprüfgt: - Sind alle technischen Parameter der Heizungsanlage hinsichtlich der Energieeffizienz optimal eingestellt? - Ist ein hydraulischer Abgleich notwendig? - Werden effiziente Heizpumpen eingesetzt? - Müssen Dämm-Maßnahmen an Rohrleitungen & Armaturen durchgeführt werden?
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Gibt es Umstände, unter denen ein hydraulische Abgleich nicht durchgeführt werden muss?Ein hydraulischer Abgleich ist nicht notwendig, wenn: - das Heizsystem bereits hydraulisch abgeglichen wurde - innerhalb von 6 Monaten nach Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mind. 50% der Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht - Gebäude innerhalb 6 Monate nach Stichtag umgenutzt oder stillgelegt wird
*Die Antworten basieren auf unseren Erfahrungswerten - jedes Gebäude und jedes Projekt sind jedoch immer einzigartig. Daher zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen direkt zu kontaktieren.
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